Fangbegrenzung für Mitglieder wöchentlich: 1 Karpfen oder Grasfisch 2 Schleien 1 Hecht oder Zander 2 Barsche 4 Forellen 1 Aal
täglich: 10 Weißfische Das Anfüttern ist bis höchstens 500 g erlaubt.
Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist gesetzlich strikt verboten.
Alle gefangenen untermaßigen Fische sind schonend zu behandeln und grundsätzlich zurück zu setzen. Von Jahresbeginn bis jeweils 31.05. ist das Blinkern und Spinnfischen untersagt.
In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. jeden Jahres ist der Fang von Zander, in der Zeit vom 15.02. bis 31.05. jeden Jahres der Fang von Hecht verboten.
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