Arbeitsstunden

In der Mitgliederversammlung am 08.02.2009 wurde beschlossen Pflichtstunden einzuführen.
Die zu leistende Stundenzahl wurde auf 5 Std. festgelegt.
Bei nicht erfüllter Stundenzahl sind pro Std. 10 € zu entrichten.
Dies gilt für alle aktiven Mitglieder zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr.
Ausgenommen sind Schwerbehinderte.