{"id":121,"date":"2019-01-20T15:14:08","date_gmt":"2019-01-20T15:14:08","guid":{"rendered":"http:\/\/asv-wadgassen.com\/?page_id=121"},"modified":"2021-03-29T09:53:58","modified_gmt":"2021-03-29T09:53:58","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/asv-wadgassen.de\/?page_id=121","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\r\n<h1 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\">Unsere <a href=\"http:\/\/asv-wadgassen.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Satzung<\/a><\/h1>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Satzung des Angelsportverein Wadgassen e. V.<\/strong><\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<br \/><\/strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAngelsportverein Wadgassen e. V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Wadgassen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Saarlouis eingetragen.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<br \/><\/strong><em>Oberstes Gebot des Vereines ist die F\u00f6rderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes und der Naturschutzgesetze der L\u00e4nder, des Umweltschutzes sowie die F\u00f6rderung der Jugend. Anliegen des Angelsportverein Wadgassen e.V. ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder zur Erhaltung bzw. Schaffung von M\u00f6glichkeiten und Voraussetzungen zur Aus\u00fcbung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gew\u00e4sser. Die Hege der Fischbest\u00e4nde unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes. In diesem Sinne regt er seine Mitglieder zu einer aktiven Bet\u00e4tigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und f\u00f6rdert ihre satzungsm\u00e4\u00dfige, gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit Der Angelsportverein Wadgassen e.V. verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch: a.) die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beh\u00f6rden, wissenschaftlichen Instituten, Vereinigungen und Verb\u00e4nden, die sich f\u00fcr die Gestaltung der Landeskultur, den Naturschutz und der Jugendhilfe einsetzen. b.) die Bet\u00e4tigung seiner Mitglieder im Jugend-, Umwelt-, Gew\u00e4sser-, Landschafts-. Natur- und Tierschutz, insbesondere durch Ausbildung der Jugend, c.) die Aus\u00fcbung und F\u00f6rderung des waid- und hegegerechten Angelns, d.) Hege und Pflege der Fischbest\u00e4nde unter besonderer Beachtung der Arterhaltung.<\/em><\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\">Der Angelsportverein Wadgassen e. V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><em>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind beg\u00fcnstigt werden<\/em><\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\">Davon unber\u00fchrt bleiben die Erstattungen von Geldern, welche im Auftrag des Vorstandes von Mitgliedern des Vereines f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verauslagt werden. Der Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tats\u00e4chlicher Aufwendungen) oder in Form der pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung oder T\u00e4tigkeitsver-g\u00fctung (z.B. Ehrenamtspauschale in H\u00f6he des Ehrenamtsfreibetrages gem. \u00a73 Nr.26a EStG) geleistet werden. Ma\u00dfgeblich sind die Beschl\u00fcsse des zust\u00e4ndigen Vereinsorgans, die steuerlichen Vorschriften und H\u00f6chstgrenzen, sowie die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit des Vereins.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>Die <strong><em>aktive und inaktive <\/em><\/strong>Mitgliedschaft kann von jeder nat\u00fcrlichen Person beantragt werden.<br \/>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>Besonders verdiente Vereinsmitglieder k\u00f6nnen die Ehrenmitgliedschaft erlangen.<br \/>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Mitglieder-versammlung.<br \/>Das Ehrenmitglied ist von allen Beitr\u00e4gen befreit und hat die Rechte des Mitglieds.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/><\/strong>Jedes <strong><em>aktive <\/em><\/strong>Mitglied hat das Recht, die Angelfischerei in den vom Verein bewirtschafteten Gew\u00e4ssern, auszu\u00fcben. Dies hat unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Gew\u00e4sserordnung des Vereins zu geschehen.<br \/><strong><em>Inaktive Mitglieder haben folgende Rechte und Pflichten:<br \/>a.) Keine Berechtigung zum geb\u00fchrenfreien Angeln an den Vereinsgew\u00e4ssern<br \/>b.) Keine Verpflichtung Arbeitsstunden abzuleisten<br \/>c.) Inaktive Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.<br \/>d.) Bei Neuaufnahme als Inaktives Mitglied f\u00e4llt keine Aufnahmegeb\u00fchr an (beim Wechsel von inaktiver in aktive Mitgliedschaft ist die zum Zeitpunkt des Eintrittes g\u00fcltige Aufnahmegeb\u00fchr nachzuentrichten).<br \/>e.) Inaktive Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen, ebenso der Wechsel von inaktiver zu aktiver Mitgliedschaft.<br \/><\/em><\/strong>Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Verein tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen, sowie Schaden von ihm abzuwenden.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 5 Ende der Mitgliedschaft<br \/><\/strong>Die Mitgliedschaft endet:<br \/>1. durch Austritt<br \/>2. durch Tod<br \/>3. durch Ausschluss<br \/>Ausgeschlossen werden kann:<br \/>1. wer gegen die Vereinssatzung verst\u00f6\u00dft und die Anordnungen des Vorstandes missachtet 2. wer die Regeln der Angelfischerei grob verletzt<br \/>3. wer seinen Beitrag ohne wichtige Begr\u00fcndung nicht zahlt.<br \/>Der Vorstand ist berechtigt, entsprechende Mitglieder sofort auszuschlie\u00dfen. Dem Betroffenen steht das Recht der Berufung in der Mitgliederversammlung zu. Nach dem Ende der Mitgliedschaft vertiert der Betroffene alle Rechte am Verein.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Arbeitseinsatz. Preise<br \/><\/strong>Die H\u00f6he des Beitrages <em>f\u00fcr aktive und inaktive Mitglieder <\/em>und der Aufnahmegeb\u00fchr werden durch Versammlungsbeschluss festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist im Voraus zu entrichten. Mitglieder, die im laufenden Jahr aufgenommen werden, haben den vollen Jahresbeitrag zu zahlen. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann der Vorstand die Beitragszahlungen aussetzen oder niederschlagen.<br \/>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Anordnung von bis zu <em>5 <\/em>Arbeitsstunden j\u00e4hrlich kann der Vorstand Richtlinien beschlie\u00dfen, die auch den finanziellen Ausgleich bei Nichtleistung vorsehen. Weitere Regelungen kann die Mitgliederversammlung treffen. Soweit ein Clubheim zum Vereinszweck betrieben wird, sind die \u00d6ffnungszeiten und Verkaufspreise vom Vorstand festzulegen, und zwar in der Form, dass diese mindestens kostendeckend sind.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<br \/><\/strong>Organe des Vereins sind:<br \/>1. die Mitgliederversammlung<br \/>2. der Vorstand<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\">Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Bei Bedarf sind weitere Mitgliederversammlungen m\u00f6glich. Zu den Versammlungen werden die Mitglieder durch Ver\u00f6ffentlichung im Wadgasser Nachrichtenblatt oder pers\u00f6nlich, mindestens 2 Wochen vorher, eingeladen. <em>Auch Einladung durch E-Mail ist m\u00f6glich (hier gilt die zuletzt bekannte E-Mail Anschrift)<br \/><\/em>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens, 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder und 3\/5 des Vorstandes anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit wird die Mitglieder-versammlung innerhalb von 4 Wochenwiederholt. In diesem Fall ist die Beschlussf\u00e4higkeit unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder gegeben.<br \/>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden einberufen. Die Mitgliederversammlung ist auch zu berufen, wenn 1\/4 der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt.<br \/>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>1. sie w\u00e4hlt alle 3 Jahre den Vorstand<br \/>2. sie nimmt j\u00e4hrlich den Gesch\u00e4ftsbericht der Vorst\u00e4nde und den Bericht der Revisoren entgegen und entlastet den Vorstand<br \/>3. sie diskutiert die Vereinst\u00e4tigkeit<br \/>4. sie kann besondere Beschl\u00fcsse fassen, an die der Vorstand gebunden ist<br \/>5. sie w\u00e4hlt die Revisoren<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 9 Vorstand<\/strong><\/p>\r\n<p style=\"margin: 0cm; padding-left: 40px;\">Der Verein wird vom Vorstand gef\u00fchrt.<br \/>Der Vorstand besteht aus:<br \/>a) dem 1. Vorsitzenden,<br \/>b) dem 2. Vorsitzenden,<br \/>c) dem Schriftf\u00fchrer,<br \/>d) dem 1.Kassierer,<br \/><i>e) dem 2.Kassierer,<\/i><br \/>f) dem Gew\u00e4sserwart,<br \/>g) dem Jugendwart,<br \/>h) dem Kontrolleur,<br \/>i) dem Sportwart,<\/p>\r\n<p style=\"margin: 0cm; padding-left: 40px;\">j) den mindestens 2 und h\u00f6chstens 4 Beisitzern.<\/p>\r\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt 3 Jahre.<br \/>Personalunion ist m\u00f6glich, ausgenommen hiervon ist eine Personalunion innerhalb des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 10 Vertretung des Vereins<\/strong><br \/>Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1.Kassierer und der Schriftf\u00fchrer sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB<br \/>Je zwei von Ihnen vertreten gemeinsam, wobei einer immer der 1. Vorsitzende sein muss.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 11 1.Vorsitzender<\/strong><br \/>Dem Vorsitzenden obliegt insbesondere:<br \/>1. die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung<br \/>2. die Verf\u00fcgung \u00fcber die vom Vorstand genehmigten Geldmittel<br \/>3. die Bildung von Arbeitsaussch\u00fcssen<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 12 2.Vorsitzender<br \/><\/strong>Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden, wenn dieser an der Aus\u00fcbung seiner Funktionen gehindert ist.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 13 Kasse und <em>1<\/em>.Kassierer<\/strong><br \/>Der Kassierer hat die Vereinskasse nach den jeweiligen Erfordernissen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu f\u00fchren. Er f\u00fchrt die Mitgliederliste und regelt die Formalien der Ein- und Austritte. Die Kasse ist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres abzuschlie\u00dfen, sie ist durch 2 Revisoren, welche durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden, zu pr\u00fcfen.<br \/>Die Revisoren sollen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong><em>\u00a7 14 2.Kassierer<br \/><\/em><\/strong><em>Der 2. Kassierer vertritt den 1. Kassierer, wenn dieser an der Aus\u00fcbung seiner Funktionen gehindert ist.<\/em><\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\">\u00a7 15 Schriftf\u00fchrer<br \/>Dem Schriftf\u00fchrer obliegt die Erledigung der schriftlichen Arbeiten des Vereins. Er protokolliert die Sitzungen des Vorstandes sowie die Versammlungen der Mitglieder. Der Schriftf\u00fchrer hat die Protokolle zu unterschreiben und durch den 1. Vorsitzenden gegenzeichnen zu lassen.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 16 Abstimmungen<br \/><\/strong>Bei allen Abstimmungen und Wahlen der Vereinsorgane gilt einfache Stimmenmehrheit, es sei denn, die Satzung sagt etwas anderes aus. Die Abstimmungen und Wahlen finden grunds\u00e4tzlich offen statt, auf Antrag ist geheime Abstimmung m\u00f6glich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 17 Satzungs\u00e4nderung<br \/><\/strong>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Hierf\u00fcr ist die Zustimmung von 3\/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/><\/strong>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit der<br \/>anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>Nach Aufl\u00f6sung des Vereins ist der nach Erf\u00fcllung aller bestehenden Verbindlichkeiten verbleibende Liquidations\u00fcberschuss dem Landkreis Saarlouis zur Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke der Jugendpflege zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/h4>\r\n\r\n\r\n\r\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Stand 02.02.2017<\/strong><\/h4>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung Satzung des Angelsportverein Wadgassen e. V. \u00a7 1 Name, SitzDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAngelsportverein Wadgassen e. V.\u201c. 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